DieSanka24 GmbH beantwortet die häufigsten Fragen von Bewerbern:

Während der Zeitarbeit ist der Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister angestellt. Mit diesem schließt der Mitarbeiter einen meist unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Personaldienstleiser entsendet den Leiharbeitnehmer an seine Kunden. Dort ist der Personalbedarf häufig zeitlich begrenzt.

Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kehrt der Leiharbeitnehmer wieder zum Personaldienstleister zurück und kann dann wieder bei einem Kunden eingesetzt werden. So hat der Arbeitnehmer neben der Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen auch die Chance, von einem dieser Unternehmen übernommen zu werden.

Neben fairen Löhnen und der Schaffung guter Arbeitsbedingungen erkennt man ein gutes Zeitarbeitsunternehmen an einer TÜV ISO 9011-Zertifizierung, einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, sowie Zertifizierungen zum Arbeitsschutz, und einem professionellen Auftreten.

Je nach Branche, Auftragslage oder anderen Charakteristika des Unternehmens kann sich die Länge der Einsätze unterscheiden. Wir versuchen möglichst langfristige Arbeitseinsätze bei einem Unternehmen zu gewährleisten. Allerdings gibt es auch Aufgaben, bei denen eine kurzfristige Lösung von uns realisiert werden kann wie etwa der Ausgleich von Auftragsschwankungen, termingerechter Abschluss von Projekten oder dem Auffangen krankheitsbedingter Ausfälle.

Während der Zeitarbeit sind Sie bei der Unfall-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung angemeldet. Dazu gehören auch Leistungen wie etwa Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Kündigungsfristen sowie Schwerbehinderten- und Mutterschutz.

Nein. Unter denen von uns angebotenen Stellen befinden sich auch viele, die an Facharbeiter und Ingenieure wenden. Wir bedienen damit so gut wie alle Berufsgruppen.

Sie müssen nur die Arten von Tätigkeiten erbringen, für die Sie auch eingestellt wurden.

Jeder Mitarbeiter hat nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt auch für Zeitarbeitnehmer. In diesem Fall stellt das Zeitarbeitsunternehmen das entsprechende Zeugnis aus.