Sie erkennen professionelle Personaldienstleister neben einer im Idealfall unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, an einem gut funktionierenden Managementsystem (am besten zertifiziert nach DIN EN ISO 9011) und einem professionellen Auftreten nicht nur im Internet sondern auch persönlich durch den Disponenten.  

Innovative und nachhaltige Personaldienstleistungen sind unsere Kernkompetenz.

Dabei bieten wir Ihnen Rekrutierung, Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung aus einer Hand. 

Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird die vertragliche Beziehung zwischen Ver- und Entleiher festgehalten. Aus diesem Vertrag muss hervorgehen, ob der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.

Außerdem müssen Daten wie Name des Mitarbeiters, Qualifikationen, Überlassungsdauer und die Konditionen für den Mitarbeitereinsatz z.B. der Stundenverrechnungssatz enthalten sein.

Zudem sollte ein professioneller Zeitarbeitgeber auch das Thema Arbeitsschutz in diesem Vertrag mit Ihnen als Kunden regeln. Dabei wird der Vertrag schriftlich geschlossen. Sie als Kunde sowie das Zeitarbeitsunternehmen enthalten jeweils ein Exemplar.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dient als Rechtsgrundlage.

Darin enthalten sind alle Einzelheiten zur Regelung der Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher, Entleiher und dem Leiharbeitnehmer. 

Das Zeitarbeitsunternehmen benötigt zur Überlassung von Arbeitnehmern an das entleihende Unternehmen eine Erlaubnis auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Dabei erhält der Entleiher bei positiver Prüfung durch die zuständige Agentur für Arbeit zunächst eine befristete Erlaubnis mit der Laufzeit von einem Jahr.

Diese Erlaubnis wird nach der dritten erfolgreichen Prüfung entfristet. Bei rechtlichen Verstößen durch das Zeitarbeitsunternehmen kann die zuständige Agentur für Arbeit die Erlaubnis wieder entziehen. 

Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt das Zeitarbeitsunternehmen Ihnen einen seiner Arbeitnehmer, wohingegen bei der Personalvermittlung ein Kandidat direkt in ein Beschäftigungsverhältnis beim Kunden vermittelt wird. Dafür erhält der Personaldienstleister eine Provision. Falls der Kandidat einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten hat, können wir diesen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Provision anrechnen. 

Hier ist der Personaldienstleister mit einem eigenen Büro auf dem Gelände des Kunden präsent und steht jederzeit zur Verfügung.

Die Anwesenheit eines zentralen Ansprechpartners garantiert eine schnelle und einfache Kommunikation.